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Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent in der obligatorischen beruflichen Vorsorge verursacht den Vorsorgeeinrichtungen wegen der steigenden Lebenserwartung und der tiefen Anlagerenditen erhebliche Pensionierungsverluste. Diese führen zu einer systemfremden Umverteilung in der zweiten Säule. Das zeigt exemplarisch eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen, in der die Mechanismen und Auswirkungen der Pensionierungsverluste bei 27 ausgewählten Pensionskassen untersucht wurden.

Der Bundesrat schlägt in der Reform Altersvorsorge 2020 vor, den gesetzlichen Mindestumwandlungssatz zu senken, um das finanzielle Gleichgewicht im BVG-Obligatorium zu sichern und um die unerwünschte und systemfremde finanzielle Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Pensionierten zu beseitigen. Die Studie hat daher untersucht, wie sich der vorgeschlagene Mindestumwandlungssatz von 6 % auf die untersuchten Vorsorgeeinrichtungen im Untersuchungszeitraum 2009 bis 2013 ausgewirkt hätte. Es zeigt sich, dass der angestrebte Satz die Pensionierungsverluste deutlich reduziert hätte. Dieses Ergebnis bestätigt, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahme zielgerichtet ist. Da die künftigen Anlagerenditen nicht prognostizierbar sind, lässt sich aus den – zudem nicht repräsentativen – Resultaten der Studie allerdings nicht ableiten, ob ein BVG-Mindestumwandlungssatz von 6 % statt 6,8 % längerfristig richtig, zu tief oder zu hoch liegen würde.

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(Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Bern, 24.03.15, www.bsv.admin.ch)

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