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Der Bundesrat hat entschieden, den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge von aktuell 1,25 Prozent per 1. Januar 2017 auf 1 Prozent zu senken.

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Gemäss Gesetz wird die Höhe des Mindestzinssatzes aufgrund der Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften festgelegt. Aufgrund der tiefen Zinsen und der ungenügenden Entwicklung der Aktienmärkte hat der Bundesrat beschlossen, den Mindestzinssatz auf 1 Prozent zu senken.

Die Verzinsung der siebenjährigen Bundesobligationen lag Ende September 2016 bei minus 0,73 %. Die Performance der Aktienmärkte war sowohl 2015 als auch im bisherigen Verlauf von 2016 insgesamt unbefriedigend. Mit Immobilien konnte eine ansprechende Rendite erzielt werden, doch beträgt ihr Anteil am Vorsorgevermögen nur 18 %.

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(Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Bern, 26.10.16, www.bsv.admin.ch)

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