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Der Bundesrat hat auf eine Überprüfung des Mindestzinssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge verzichtet und den Satz bei 1 Prozent belassen. Er folgt damit der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Berufliche Vorsorge. Der Bundesrat wird die Entscheidungsgrundlagen zur Festlegung des Mindestzinssatzes bis nächsten Sommer analysieren.
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(Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Bern, 1.11.17, www.bsv.admin.ch)
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