Issue
Category
Content
Text

Der Bundesrat hat auf eine Überprüfung des Mindestzinssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge verzichtet und den Satz bei 1 Prozent belassen. Er folgt damit der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Berufliche Vorsorge. Der Bundesrat wird die Entscheidungsgrundlagen zur Festlegung des Mindestzinssatzes bis nächsten Sommer analysieren.

Text

(Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Bern, 1.11.17, www.bsv.admin.ch)

Tags
Date