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<p data-content="Praxis--PR-_Lead_de--PR-" lang="de-CH">Im Urteil präzisiert das Bundesgericht seine Rechtsprechung zur Frage, wie mit Mitteln umzugehen ist, die zufolge weggefallenem Kindesunterhalt für die Elternebene frei werden. Demnach sind diese Mittel bei der Berechnung des gebührenden Trennungs- oder Scheidungsunterhalts nur dann zu berücksichtigen, wenn sie in einer gewissen zeitlichen Nähe zur Trennung frei werden. Dabei ist die Ehedauer zu berücksichtigen und weitere Umstände, welche die Ehe ausgemacht haben.</p>
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