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<p data-content="Praxis--PR-_Lead_de--PR-" lang="de-CH"><span data-content="Trex-Farbe">Das Reglement einer Vorsorgeeinrichtung kann vorsehen, dass auch ein Nebenerwerbseinkommen unterhalb der BVG-Eintrittsschwelle der Beitragspflicht in die berufliche Vorsorge unterstellt wird, wenn dieses bei einem Arbeitgeber erzielt wird, der derselben Vorsorgeeinrichtung angehört wie der Arbeitgeber der Haupterwerbstätigkeit.</span></p>
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