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Art. 20 Abs. 2 AHVV ist gesetzmässig. Ein in der Schweiz wohnhafter Kommanditist einer in Deutschland domizilierten GmbH & Co. KG ist für die ihm aus der Gesellschaft zugeflossenen Einkünfte als Selbständigerwerbender beitragspflichtig, unabhängig davon, ob er selbst in der Gesellschaft mitarbeitet oder ob er Einfluss auf die Geschäftsführung hat.
Art. 9 Abs. 1 AHVG; Art. 20 Abs. 3 AHVV
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(BGer., 23.07.10 {9C_627/2009}, BGE 136 V 258)
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