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Der Bundesrat hat beschlossen, den Beitrag in der beruflichen Vorsorge für Arbeitslose von bisher 0,8% auf 2,5% des koordinierten Tageslohnes zu erhöhen. Dieser Beitrag wird je hälftig von den arbeitslosen Personen und dem Arbeitslosenversicherungsfonds getragen. Die Erhöhung tritt per 1. Juni 2010 in Kraft.

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Gemäss Verordnung über die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG) von arbeitslosen Personen sind diese obligatorisch gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert. Der Beitragssatz dieser durch die Stiftung Auffangeinrichtung BVG geführten Versicherung wird in Artikel 8 der oben erwähnten Verordnung festgelegt und beträgt neu 2,5% des koordinierten Tageslohnes.

Der Beitragssatz im BVG für Arbeitslose hat in den letzten Jahren aufgrund der mangelnden Erfahrungen in diesem noch jungen Versicherungszweig mehrere Anpassungen erfahren. Dank der damaligen grossen Reserven konnte der Beitragssatz per 1.1.2008 letztmals von 1,1% auf 0,8% reduziert werden. Die beschlossene Beitragserhöhung ist nötig, um den Deckungsgrad des BVG für Arbeitslose weiterhin über 100% zu halten und damit die künftigen Renten zu garantieren.

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(Eidg. Volkswirtschaftsdepartement EVD, Bern, 19.05.10, www.evd.admin.ch)

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