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Da die Gestaltung der Mietzinse und ihre Anpassungen bundesrechtlich abschliessend geregelt sind (Art. 269 – 270e OR und VMWG), fokussiert sich die am 28. November 2021 angenommene Initiative «JA zum ECHTEN Wohnschutz» im Kanton Basel-Stadt auf die Kontrolle der Investitionen in Ersatzbauten und Sanierungen von bestehenden Wohngebäuden, indem es diese über eine strikte behördliche Kontrolle der zulässigen Mietzinsaufschläge z.T. erheblich einschränkt. Weiter führt es eine fünfjährige Mietzinskontrolle für sanierte Wohnungen und für Ersatzbauten ein. Damit verfügt Basel-Stadt (als zweiter Kanton nach Genf) für seine Wohnpolitik über ein strenges, dirigistisches Instrumentarium, das eine betont strukturkonservative Stossrichtung verfolgt.
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