Ausserbörslichen Handel mit Derivaten und Finanzmarktinfrastruktur besser regeln

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Der Bundesrat hat beschlossen, neue gesetzliche Regelungen für den ausserbörslichen Handel mit Derivaten einzuführen. Gleichzeitig soll die Regulierung im Bereich der Finanzmarkt­infrastruktur angepasst werden. Das Eidgenössische Finanzdepartement wurde beauftragt, bis im Frühjahr 2013 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 29.08.12, www.efd.admin.ch)

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