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Sind steuerpflichtige Personen ohne Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz nicht im Handelsregister eingetragen, müssen sie bei der Eintragung ins MWST-Register eine Sicherheit leisten. Bis anhin entsprach diese Sicherheitsleistung grundsätzlich der Höhe der erwarteten geschuldeten Jahressteuer. Sie betrug mindestens 5000 CHF und höchstens 250 000 CHF.

Seit dem 1. August 2017 berechnet sich diese Sicherheit wie folgt:

  • 3 % des erwarteten steuerbaren Inlandumsatzes (ohne Exporte)
  • Mindestbetrag: 2000 CHF
  • Höchstbetrag: 250 000 CHF
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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 31.07.17, www.estv.admin.ch)

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