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Die Ausgleichszahlung hat ihren Entstehungsgrund im Erbrecht und weist somit einen engen Bezug dazu auf. Dies gilt auch für Streitigkeiten über die Ausgleichszahlung, namentlich für die Klage auf Vollzug eines abgeschlossenen Erbteilungsvertrags.
Art. 608 Abs. 2, Art. 612 Abs. 1 und Art. 638 ZGB
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(BGer, 3.06.11 {5A_876/2010}, SJZ 2011, S. 394)
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