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Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) passt die Tarifstufen und die Abzüge jährlich an den Landesindex der Konsumentenpreise an. Massgebend ist der Indexstand am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Bei negativer Teuerung ist eine Anpassung ausgeschlossen.

Für die Steuer auf Kapitalleistungen aus Vorsorge (Art. 38 Abs. 2 DBG) sind neu die Postnumerandotarife nach Artikel 214 DBG anzuwenden. Dabei wird die Steuer wie bisher zu einem Fünftel der Tarife berechnet.

Der letzte Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgte per Ende Dezember 2004 mit Wirkung ab Steuerperiode 2006. Der damals massgebende Indexstand betrug 153,1 Punkte (Basis Dez. 1982 = 100). Am 30. Juni 2010 betrug der Indexstand 161,0 Punkte, was einer Erhöhung um 5,16% entspricht. Für das Steuerjahr 2011 wird somit die aufgelaufene Teuerung von 5,16% ausgeglichen.

Das EFD erlässt eine Verordnung mit den ­neuen Tarifen und Abzügen mit Inkrafttreten auf den 1. Januar 2011. Die Tarife zur Berechnung der direkten Bundessteuer sind aus der Tabelle im Rundschreiben ersichtlich.

Die Abzüge werden wie in der Tabelle angepasst.

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Rundschreiben Nr. 2-079-D-2010-d
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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, 15.09.10, Rundschreiben Nr. 2-079-D-2010-d, www.estv.admin.ch)

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