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Der Bundesrat will die Besteuerung nach dem Aufwand reformieren. Die Steuergerechtigkeit und damit auch die Akzeptanz des Instruments sollen dadurch verbessert werden. Gleichzeitig will der Bundesrat die Standort­attraktivität erhalten.

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Ausländerinnen und Ausländer, die in die Schweiz ziehen und hier keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, sollen auch künftig das Recht ­haben, nach ihrem Lebensaufwand besteuert zu werden. Der Bundesrat schlägt aber Massnahmen vor, um das Instrument zu verbessern:

  • Die Berechnungsgrundlage soll mindestens dem Siebenfachen (bisher: dem Fünffachen) der Wohnkosten entsprechen.
  • Neu soll bei der direkten Bundessteuer zusätzlich eine Mindestbemessungsgrundlage von 400 000 Franken gelten. Für die kantonale Steuer wird ebenfalls ein Mindestbetrag vorgesehen, den die Kantone frei festsetzen können.
  • Bei Ehegatten, die nach dem Aufwand besteuert werden wollen, müssen beide Partner sämtliche Voraussetzungen erfüllen.
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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 30.06.11, www.efd.admin.ch)

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