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<p data-content="lead">Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, wie der Betreuungsunterhalt aufzuteilen ist, wenn der obhutsberechtigte Elternteil Kinder aus verschiedenen Beziehungen betreut. Es urteilt, dass der Betreuungsunterhalt in solchen Fällen vollumfänglich von jenem unterhaltspflichtigen Elternteil zu tragen ist, dessen Kind den Grund für die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit gesetzt hat.</p>
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