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Die Bestimmungen zum Vorauszahlungsvertrag werden ersatzlos aufgehoben. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen des Obligationenrechts (OR) und des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf den 1. Juli 2014 in Kraft gesetzt. Der Vorauszahlungsvertrag wird praktisch nicht mehr angewendet und ist durch neue Finanzierungsinstrumente wie das Konsumgüterleasing und andere Konsumkreditverträge abgelöst worden.
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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 7.03.14, www.ejpd.admin.ch)
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