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Die Bestimmungen zum Vorauszahlungsvertrag werden ersatzlos aufgehoben. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen des Obligationenrechts (OR) und des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf den ­1. Juli 2014 in Kraft gesetzt. Der Vorauszahlungsvertrag wird praktisch nicht mehr angewendet und ist durch neue Finanzierungsinstrumente wie das Konsumgüterleasing und andere Konsumkreditverträge abgelöst worden.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 7.03.14, www.ejpd.admin.ch)

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