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Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung über das Ausstellen von Ursprungsnachweisen gutgeheissen. Neu gilt die Aufbewahrungsfrist für Belege zu Ursprungsnachweisen im Rahmen der Freihandelsabkommen auch für inländische Lieferantenerklärungen. Die Änderung tritt per 1. April 2014 in Kraft.
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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 7.03.14, www.efd.admin.ch)
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