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<p data-content="lead">Seit 2011 wird auf hohen Lohnbestandteilen ein sogenanntes Solidaritätsprozent als Beitrag zur Entschuldung der Arbeitslosenversicherung erhoben. Die finanzielle Situation der Arbeitslosenversicherung sollte sich per Ende 2022 so weit erholt haben, dass das Solidaritätsprozent ab 2023 automatisch per Gesetz wegfällt.</p>
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