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<p data-content="Aktuelles--AK-_Lead_de--AK-" lang="de-CH">Der Bundesrat will die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) festgestellte Ungleichbehandlung von Witwern und Witwen beseitigen und die Hinterlassenenrenten an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen. Diese sollen auf die Betreuungs- und Erziehungszeit ausgerichtet und unabhängig vom Zivilstand der Eltern gewährt werden. Weiter soll dem Finanzierungsbedarf der AHV und dem Auftrag zur Sanierung der Bundesfinanzen Rechnung getragen werden.</p>
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