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Der Bundesrat hat beschlossen, die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) anzupassen. Damit werden die Änderungen in den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung von Vorsorgeeinrichtungen berücksichtigt. Die neue Fassung der seit zehn Jahren erstmals angepassten Fachempfehlungen tritt per 1. Januar 2014 in Kraft.
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(Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Bern, 13.11.13, www.bsv.admin.ch)
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