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<p data-content="Aktuelles--AK-_Lead_de--AK-" lang="de-DE">Anleger von Anlagestiftungen können ab dem 1. Juli 2024 virtuelle Anlegerversammlungen abhalten. Für die virtuellen Versammlungen der Anlagestiftungen gelten dieselben Bestimmungen wie für Aktiengesellschaften bei der Durchführung von Generalversammlungen.</p>
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