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Die Schweiz übernimmt die europäische Richtlinie 2005/36/EG zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, die in den EU-Mitgliedstaaten seit 2007 gilt. Die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen der Schweiz und der EU/EFTA wird damit einfacher. Der Gemischte Ausschuss hat die dafür notwendige Anpassung des Anhangs III des Freizügigkeitsabkommens Schweiz – EU unterzeichnet. Seit 1. November 2011 wird die Anpassung provisorisch angewendet.

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(Eidg. Volkswirtschaftsdepartement EVD, Bern, 30.09.11, www.evd.admin.ch)

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