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Männer können wegen unbezahlt gebliebener Kinderalimente verurteilt werden, auch wenn ihre Vaterschaft noch gar nicht feststeht. Laut Bundesgericht genügt es, wenn eine provisorische Zahlungsanordnung des Richters missachtet wird.

Läuft eine Vaterschaftsklage, kann der Richter den mutmasslichen Erzeuger vorsorglich zur Zahlung von Unterhaltsbeiträgen verpflichten. Falls sich später herausstellt, dass er doch nicht der Vater des Kindes ist, hat er einen Anspruch auf Rückerstattung. Diese provisorisch festgelegte Zahlungspflicht reicht laut Bundesgericht aus, um einen Mann wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflicht zu verurteilen, falls er die Alimente nicht bezahlt, obwohl er dazu finan­ziell in der Lage wäre. Dabei spielt es laut den Richtern in Lausanne auch keine Rolle, wie die Vaterschaftsklage schliesslich ausgeht, ob sich also der Betroffene später tatsächlich als Vater des Kindes erweist.

Art. 276, Art. 280 Abs. 3 und Art. 283 ZGB; Art. 217 StGB

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(BGer., 8.06.10 {6B_986/2010}, Jusletter 28.06.10)

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