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<p data-content="lead">Vor rund zwei Jahren vom Parlament mit grosser Mehrheit verabschiedet, vom Referendum verschont und vom Bundesrat per 1. Januar 2023 umfassend in Kraft gesetzt: Die Revision des Aktienrechts ist in trockenen Tüchern. Der vorliegende Beitrag zeigt ausgewählte Änderungen auf, die für die Rechnungslegung von Relevanz sind. Dies erfolgt in Form von konkreten praktischen Fragestellungen, die mit Antwortvorschlägen ergänzt werden.</p>

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