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Der Bundesrat will die an ihn zurückgewiesene Revision des Aktienrechts wieder aufnehmen, um das Unternehmensrecht zu modernisieren und den wirtschaftlichen Bedürfnissen anzupassen. Zudem will er die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» auf Gesetzesstufe umsetzen und weitere damit zusammenhängende Neuerungen einführen. Die Vernehmlassung zur Revision des Aktienrechts dauert bis zum 15. März 2015.
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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 28.11.14, www.ejpd.admin.ch)
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