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Der Nationalrat hat bei der Beratung der neuen Buchführungsregeln an allen Differenzen zum Ständerat festgehalten. So will er beispielsweise, dass die Konzernrechnung nicht in jedem Fall nach einem anerkannten Rechnungs­legungsstandard erstellt werden muss.

Der Bundesrat darf bestimmen, ab wann die neuen Schwellenwerte für die Revisionspflicht gelten sollen. Der Nationalrat hat sich mit 86 zu 49 Stimmen dem Ständerat angeschlossen. Der Nationalrat hatte bislang dem Bundesrat vorschreiben wollen, dass die Gesetzesrevision spätestens am 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Er wollte so dafür sorgen, dass einige Tausend ­Firmen rasch von der Pflicht entbunden werden, ihre Geschäftsbücher einer ordentlichen Revision zu unterziehen. Der Ständerat war dagegen der Ansicht, dass eine materielle Rückwirkung des Gesetzes verhindert werden müsse und wollte den Bundesrat über die Inkraftsetzung entscheiden lassen.

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(SDA, 1.06.11, www.parlament.ch)

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