Issue
Lead

<p data-content="lead">Die AHV/IV-Renten werden per 1.&nbsp;Januar&nbsp;2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,5% erhöht. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1225&nbsp;Franken pro Monat. Die Beträge für die Erwerbs­ersatzentschädigung werden ebenfalls angepasst. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich sowie bei den Ergänzungsleistungen, bei den Überbrückungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.</p>

Date