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Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2019 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst.

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Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1175 auf 1185 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2350 auf 2370 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer). Bei den Ergänzungsleistungen wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs von 19 290 auf 19 450 Franken pro Jahr für Alleinstehende, von 28 935 auf 29 175 Franken für Ehepaare und von 10 080 auf 10 170 Franken für Waisen erhöht. Auch die Entschädigungen für Hilflose werden angepasst.

Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 478 auf 482 Franken pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 914 auf 922 Franken.

In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Koordinationsabzug von 24 675 auf 24 885 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 21 150 auf 21 330 Franken.

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(Eidg. Departement des Innern EDI, Bern, 21.9.2018, www.edi.admin.ch)

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