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<p data-content="Aktuelles--AK-_Lead_de--AK-" lang="de-DE">Mit einer Verordnungsänderung ergänzt der Bun­desrat die Liste der Branchen, in welchen kurze Arbeitsverhältnisse mit geringfügigen Löhnen häufig sind. Mit einer zweiten Änderung werden ungerechtfertigte Verzugs­zinsen vermieden, wenn Selbständigerwerbende ihr Unternehmen liquidieren und dabei einen Gewinn erzielen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5.&nbsp;September&nbsp;2024.</p>

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