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Das aktuelle Erbrecht beeinträchtigt bei Lebensgemeinschaften ohne Trauschein, Patchworkfamilien und geschiedenen Ehen den Handlungsspielraum und verunmöglicht teilweise sachgerechte Lösungen. Auch wirtschaftlich sinnvolle Nachfolgeregelungen sind nur erschwert möglich. Die Autoren stellen im nachfolgenden Beitrag die wichtigsten Änderungen des neuen Erbrechts (AS 2021 312), das am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird, anhand eines konkreten Zahlenbeispiels anschaulich dar und beleuchten die steuerlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen.

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