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Maklerprovisionen aus Grundstückvermittlungen sollen künftig am Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz besteuert werden. Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zu einer entsprechenden Änderung des Gesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) eröffnet. Er setzt damit eine vom Parlament überwiesene Motion um.
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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 12.08.15, www.estv.admin.ch)
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