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Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates RK-N ist auf die Vorlage zur Änderung des Sanktionenrechts eingetreten. Das neue, am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Straf- und Massnahmensystem war von Anfang an anhaltender Kritik vor allem aus der Praxis ausgesetzt. Im Jahr 2009 nahm der Nationalrat in einer ausserordentlichen Session mehrere Motionen an, die eine Revision dieses Systems verlangten. Die Vorlage des Bundesrates sieht nun zwei grössere Änderungen vor: Zum einen sollen Geldstrafen nur noch unbedingt und nur noch bis zu 180 statt wie bisher bis zu 360 Tagessätzen ausgesprochen werden können; zum andern sollen kurze Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten wieder möglich sein.

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(Medienmitteilung RK-N {Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates}, 31.08.12, www.parlament.ch)

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