Der Bundesrat hat das revidierte Adoptionsrecht auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt.
Im Interesse des Kindes wird die sogenannte Stiefkindadoption ab Anfang 2018 auch Paaren in einer eingetragenen Partnerschaft oder in verschieden- und gleichgeschlechtlichen faktischen Lebensgemeinschaften offenstehen. Die gemeinschaftliche Adoption fremder Kinder bleibt gleichgeschlechtlichen Paaren und Paaren in einer faktischen Lebensgemeinschaft dagegen weiterhin nicht erlaubt.
Mit dem Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen werden auch die allgemeinen Adoptionsvoraussetzungen flexibilisiert.
Neben der Flexibilisierung der Adoptionsvoraussetzungen wird auch das Adoptionsgeheimnis gelockert.
(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 10.07.17, www.ejpd.admin.ch)