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Der Bundesrat hat entschieden, eine Reihe von Bestimmungen in der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) zu ändern, um die administrativen Verfahren für Arbeitgeber und Durchführungsstellen zu erleichtern.

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Auf dem Versicherungsausweis im Kreditkartenformat sind Name und Vorname, Geburtsdatum und AHV-Nummer angegeben. Diese Informationen sind jedoch auch auf der von den Krankenversicherungen ausgestellten Versichertenkarte verfügbar. Daher wird der automatische Versand eingestellt, die Versicherten haben aber die Möglichkeit, bei Bedarf einen Ausweis zu bestellen. Die Änderungen der AHVV treten am 1. Januar 2017 in Kraft.

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(Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Bern, 26.10.16, www.bsv.admin.ch)

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