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Der Bundesrat hat positive Bilanz über die Umsetzung der 2006 beschlossenen Massnahmen gezogen: Von 125 Massnahmen sind 115 realisiert, teilweise rea­lisiert oder eingeleitet. Im Rahmen der Wachstumspolitik gehört es zu den Daueraufgaben, Unternehmen von unnötigem administrativem Ballast zu erleichtern und ihre Wettbewerbsfähigkeit damit nachhaltig zu stärken. Der Bundesrat hat deshalb 20 neue Massnahmen beschlossen.

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Gerade im schwierigen Umfeld des derzeit starken Schweizer Frankens tragen eine tiefe administrative Belastung und eine gute Regulierung massgeblich zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft bei.

Als Teil der Wachstumspolitik verabschiedete der Bundesrat am 18. Januar 2006 den Bericht «Vereinfachung des unternehmerischen Alltags», der 125 Massnahmen enthielt.

Zu den wichtigsten realisierten Massnahmen zählen beispielsweise die folgenden:

  • KMU-Portal: Fast 900 000 Besucher haben 2010 das Portal genutzt.
  • Einheitliche Unternehmensidentifikationsnummer (UID): Das Gesetz trat am 1. Ja­nuar 2011 in Kraft.
  • Schaffung der technischen Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung der Lohndaten: 2010 wurden die Lohnmeldungen von rund 780 000 (2009: 300 000) Personen über das neue System abgewickelt.
  • Elektronische Veröffentlichung des schweizerischen Handelsamtsblattes (SHAB).

Trotz dieser insgesamt positiven Bilanz ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Instrumente zur administrativen Entlastung laufend weiterentwickelt werden müssen, damit sie eine möglichst grosse Wirkung erzielen können. Der Bericht des Bundesrates stellt deshalb 20 neue Massnahmen vor. Er strebt beispielsweise folgende Verbesserungen an:

  • Weitere Vereinfachungen bei der Mehrwertsteuer: Einführung eines Einheitssatzes und der vollelektronischen Abrechnung.
  • Harmonisierung im Planungs- und Baurecht: Übermittlung einer Empfehlung an die Kantone zur Vereinheitlichung der kantonalen Gesetze und Verfahren.
  • Erleichterungen im Bereich Rechnungslegung: Anhebung der Schwellenwerte für die Verpflichtung zur ordentlichen Revision sowie die Lockerung der Pflicht zur Führung einer ordentlichen Buchhaltung und der Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung.
  • Weiterentwicklung von E-Government: Realisierung der elektronischen Angebotseingabe im Beschaffungswesen oder Erweiterungen der elektronischen Übermittlung im Rahmen des einheitlichen Lohnmeldeverfahrens.
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Bericht «Die administrative Entlastung von Unternehmen»:
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(Eidg. Volkswirtschaftsdepartement EVD, Bern, 24.08.11, www.evd.admin.ch)

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