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Das Bundesgericht hat der Idee der Schwyzer SVP eine Abfuhr erteilt, nur die Eigen-, nicht aber die Fremdbetreuung von Kindern steuerlich zu begünstigen. Laut den Richtern wurde die entsprechende kantonale Initiative zu Recht für ungültig erklärt.

Der Schwyzer Kantonsrat hatte die SVP-Initiative «Steuerentlastung für Erziehungsarbeit in der Familie» 2009 für ungültig erklärt. Gemäss der Initiative sollte Eltern, die Kinder in Eigenbetreuung grossziehen, ein Abzug gewährt werden, der den Steuern für die ersten 20 000 Franken des steuerbaren Einkommens entspricht. Keinen Abzug hätten Eltern machen dürfen, die ihren Nachwuchs gegen Entgelt fremdbetreuen lassen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Präsidentin der SVP Schwyz nun abgewiesen, weil die Initiative gegen das Gebot der Rechtsgleichheit und das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstösst. Laut Gericht müsste ein Zweiverdienerehepaar, das seine Kinder fremdbetreuen lässt, bei einem steuerbaren Einkommen von 40 000 Franken 51% mehr Steuern bezahlen als bei Eigenbetreuung. Bei einem Einkommen von 60 000 Franken würde der Unterschied 24% betragen, bei 80 000 Franken 15%. Dabei sei zu beachten, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Einverdienerehepaaren mit Eigenbetreuung schon ohne den Abzug höher anzusetzen sei. Zum einen resultiere nämlich aus der Eigenbetreuung ein Schatteneinkommen, das nicht besteuert werde. Zum anderen verursache die Fremdbetreuung Kosten, die im Kanton Schwyz steuerlich unberücksichtigt bleiben würden. Auch aus der Bundesverfassung lasse sich nicht ableiten, dass die familieneigene Betreuung speziell gefördert werden sollte. Die Verfassung gewähre Kindern zwar einen Anspruch auf Förderung ihrer Entwicklung. Mit Blick auf dieses Ziel könne allerdings nicht allgemeingültig gesagt werden, dass eine vollzeitliche familieneigene Betreuung der familien­ergänzenden vorzuziehen wäre. Die steuerliche Förderung der Eigenbetreuung stünde laut Gericht im Übrigen mit der angestrebten faktischen Gleichstellung der Geschlechter im Widerspruch. Auf Bundesebene hat die SVP im Januar eine Initiative lanciert, die gleiche Steuer­abzüge bei Eigenbetreuung und Fremdbetreuung der Kinder verlangt. Auslöser war der Beschluss der eidgenössischen Räte, bei Fremdbetreuung einen Steuerabzug von maximal 10 000 Franken zu gewähren.

Art. 8 Abs. 1, Art. 9 und Art. 5 Abs. 3 BV

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(BGer., 3.03.10 {1C_161/2009}, Jusletter 12.04.10)

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