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Ab dem 1. Januar 2019 wird die neue geräteunabhängige Abgabe für Radio und Fernsehen bei Haushalten und Unternehmen erhoben. Sie ersetzt die empfangsgeräteabhängige Abgabe, die Ende 2018 ausläuft. In der Schweiz mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von 500 000 Franken unterliegen automatisch der Radio- und TV-Abgabe.

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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 18.12.2017, www.estv.admin.ch)

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