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Title
Zinssätze direkte Bundessteuer für das Kalenderjahr 2019
Level
3
Text

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 12. Oktober 2018 entschieden, für das Kalenderjahr 2019 die Zinssätze im Vergleich zum Vorjahr unverändert zu belassen. Die Zins-sätze werden im Anhang zur Verordnung vom 10. Dezember 1992 über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer publiziert und lauten wie folgt:

  • Verzugs- und Rückerstattungszins: 3%
  • Vergütungszins für Vorauszahlungen: 0%
Title
Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2019
Level
3
Text

Nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung vom 13. November 1985 über die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) sind Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen bis jährlich 8% (Bst. a) bzw. 40% (Bst. b) des oberen Grenzbetrags nach Art. 8 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) abziehbar. Der Bundesrat hat die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 angepasst. Der obere Grenzbetrag wurde von 84 600 auf 85 320 Franken erhöht. Damit gelten für den Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) folgende Höchstabzüge:

  • Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule: 6826 Franken
  • Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: 34 128 Franken

Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten. Aufrundungen bei der Einzahlung sind nicht zulässig.

Title
Rundschreiben Nr. 2-164-D-2018-d
Text
Text

(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, 18.10.18, Rundschreiben Nr. 2-164-D-2018-d, www.estv.admin.ch)

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