Issue
Category
Content
Title
Zinssätze im Bereich der direkten Bundes­steuer für das Kalenderjahr 2010
Level
3
Text

Die Zinssätze für das Kalenderjahr 2010 wurden wie folgt festgesetzt:

  • Vergütungszins für Vorauszahlungen 1,0%
  • Verzugs- und Rückerstattungszins 3,5%
Title
Höchstabzüge Säule 3a
Level
3
Text

Nach Art. 7 Abs. 1 BVV3 sind Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen bis jährlich 8% (Bst. a) bzw. 40% (Bst. b) des oberen Grenzbetrages nach Art. 8 Abs. 1 BVG abziehbar. Für das Steuer­jahr 2010 gelten folgende Höchstabzüge:

  • Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule Fr. 6566.–
  • Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule Fr. 32 832.–
Title
Ausgleich der Folgen der kalten Progression per 1. Januar 2011
Level
3
Text

Die eidgenössischen Räte haben folgende Änderungen des DBG zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression beschlossen:

  1. Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression findet künftig jährlich statt, erstmals für das Steuer­jahr 2011. Massgebend ist der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30.    Juni vor Beginn der Steuer­periode. Bei negativer Teue­rung ist eine Anpassung ausgeschlossen.
  2. Die Steuer für Kapitalleistungen aus Vorsorge (Art. 38 Abs. 2 DBG) wird zu einem Fünftel der Tarife nach Art.    214 Abs. 1 und 2 DBG berechnet (Postnumerandotarif).

Diese Änderungen treten am 1. Januar 2011 in Kraft.

Title
Rundschreiben Nr. 2-067-D-2009-d
Text

(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, 24.11.09, Rundschreiben Nr. 2-067-D-2009-d, www.estv.admin.ch)

Date